Dezember 2017
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Viele Imker behaupten, es sei illegal und somit verboten, Oxalsäure zur Verdampfung im Bienenvolk einzusetzen. Als Begründung wird immer wieder angeführt, Oxalsäure sei „nicht zugelassen“. Im Umkehrschluss heißt es für viele Unwissende daher, das Verdampfen von Oxalsäure sei also verboten, was gern im Internet verbreitet und ungeprüft wiederholt wird. Eine rechtliche Grundlage für diese Ansicht wird dann aber nicht genannt.
Beleuchten wir die „Zulassungen von Arzneimitteln“ einmal näher. Diese werden durch ministeriale Rechtsverordnungen geregelt, die allesamt auf das Arzneimittelgesetz (AMG) zurückgehen. Das Arzneimittelgesetz stellt die Ermächtigungsgrundlage in den §§ 21ff für die Zulassungsverordnungen dar. § 21 Absatz 1 AMG regelt, wann es für ein Arzneimittel einer Zulassung bedarf.
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines Behandlungsverfahrens kann nur streng nach dem herrschenden Recht beurteilt werden. Denn ausschließlich der deutsche Gesetzgeber entscheidet darüber, ob ein Stoff verboten ist oder nicht.
Voraussetzung für ein Zulassungsverfahren nach §§ 21ff Arzneimittelgesetz, fortan als AMG bezeichnet, ist unter anderem, dass es sich bei dem Stoff um ein Arzneimittel handelt. § 2 AMG regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen ein Stoff ein Arzneimittel im Sinne des AMG darstellt.
Nach § 2 Abs. 1 AMG muss der Stoff
• zur Anwendung (..) im tierischen Körper und zur Heilung oder Verhütung (..) tierischer Krankheiten bestimmt sein, oder
• ein Stoff sein, der am (..) tierischen Körper verabreicht werden kann, um durch physiologische Funktionen (..) eine Wirkung wiederherzustellen.
Beide Voraussetzungen sind für handelsübliche Oxalsäure nicht erfüllt. Oxalsäure ist weder zur Anwendung am tierischen Körper bestimmt, noch soll sie durch physiologische Funktionen eine Wirkung wiederherstellen oder korrigieren.
Oxalsäure C2H2O4 ist eine völlig frei verkäufliche, reine Chemikalie in kristalliner Form. OS ist weder rezept- noch apothekenpflichtig. Sie wird häufig als als Bleichmittel, zur Entrostung, zum Polieren von Marmor, in der Holzverarbeitung und labortechnisch als Salzbildner eingesetzt. Gern wird sie auch von Imkern zur Bekämpfung des Schädlings „Varroa“ verwendet. Oxalsäure ist also ein vielfältig einsetzbarer Stoff, ohne näher bestimmten Verwendungszweck. Daraus ergibt sich, dass Oxalsäure nicht zur Behandlung am tierischen Körper bestimmt ist und auch keine Wirkung in der Physiologie des Biens auslösen soll. Im Gegenteil: Oxalsäure soll im Bienenvolk gerade keine Wirkung auf die Bienen entfalten!
Oxalsäure kommt in vielen Pflanzen vor, die den Menschen als Lebensmittel dienen, z. B. in Petersilie, Rhabarber, Spinat, Portulak, Speiserübe, etc. Auch im Trinkwasser kommt Oxalsäure von Natur aus vor. Oxalsäure ist also ein Stoff, der sich rechtlich betrachtet nicht von anderen Stoffen unterscheidet, wie z. B. Zucker, Alkohol oder Kochsalz.
Aus diesem Grunde stellt handelsübliche Oxalsäure kein Arzneimittel im Sinne des AMG dar; sie fällt nicht unter den Regelungsschirm des Arzneimittelgesetzes. Der bloße Einsatz von Oxalsäure im Bienenvolk führt nicht automatisch zu einer Arzneimitteleigenschaft.
Da Oxalsäure kein Arzneimittel darstellt, ist sie selbstverständlich als solches nicht zugelassen. Sie kann deshalb in ihrer handelsüblichen Form auch niemals als solches Gegenstand einer Zulassung sein.
Oxalsäure stellt somit kein Arzneimittel im Sinne des AMG dar. Das AMG übt keinen Regelungscharakter auf die Oxalsäure aus. Sie kann damit genauso frei und legal im Bienenvolk angewendet werden wie Zucker, Alkohol oder Kochsalz.
Damit stellt auch das Verdampfen eine völlig legale Anwendungsform der Oxalsäure dar.
Hallo Kai,
bin der Uwe aus Nürnberg.
Bin begeistert von deine Videos und schaue sie begeistern an.
Habe sehr starkes Interesse an der Dunkle Biene 🙂
Wäre nett, wenn Du dich bei mir meldest.
Lieber Gruß Uwe
Ich behandle meine Bienen schon 5 Jahre mit dem Verdampfer und wende auch schon solange keine Ameisensäure mehr an habe in den ganzen Jahren nicht ein volk verloren mein ältestes Volk ist ein 2012 er natürlich mit Wechselnde Königinnen durch Stilleumweislung oder letztes Jahr (wetter bedingt Schwarm)