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Oxalsäure: Verdampfen nicht verboten – eine Rechtsinterpretation

Dezember 2017

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Viele Imker behaupten, es sei illegal und somit verboten, Oxalsäure zur Verdampfung im Bienenvolk einzusetzen. Als Begründung wird immer wieder angeführt, Oxalsäure sei „nicht zugelassen“. Im Umkehrschluss heißt es für viele Unwissende daher, das Verdampfen von Oxalsäure sei also verboten, was gern im Internet verbreitet und ungeprüft wiederholt wird. Eine rechtliche Grundlage für diese Ansicht wird dann aber nicht genannt.

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